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   VG Hannover, 20.11.2001 - 3 A 3320/01   

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https://dejure.org/2001,26731
VG Hannover, 20.11.2001 - 3 A 3320/01 (https://dejure.org/2001,26731)
VG Hannover, Entscheidung vom 20.11.2001 - 3 A 3320/01 (https://dejure.org/2001,26731)
VG Hannover, Entscheidung vom 20. November 2001 - 3 A 3320/01 (https://dejure.org/2001,26731)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2002, 443
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • VG Freiburg, 19.04.2012 - 4 K 1626/11

    Dauer und Reichweite einer Verpflichtungserklärung nach § 68 AufenthG 2004

    In Rechtsprechung und Literatur wird angenommen, dass insoweit ein unmittelbarer und immanenter Vorbehalt einer jeden Verpflichtungserklärung bestehe, der nicht erst im Einzelfall durch Auslegung zu ermitteln sei (VG Köln, Urteil vom 12.12.2008 - 5 K 3672/07 -, NWVBl. 2009, 282; VG Ansbach, Urteil vom 21.08.2008 - AN 5 K 08.01116 -, juris RdNr. 20; VG Hannover, Urteil vom 20.11.2001 - 3 A 3320/01 -, NVwZ-RR 2002, 443; VG Oldenburg, Urteil vom 13.02.2012 - 11 A 518/11 -, juris RdNr. 20; Funke-Kaiser, a.a.O., RdNrn.
  • VG Trier, 06.11.2015 - 6 K 2120/15

    Kostenerstattung für Lebensunterhalt eines Ausländers

    Folgerichtig endet die Wirksamkeit einer zunächst nicht zu beanstandenden Verpflichtungserklärung, wenn die Verlängerung eines Aufenthaltstitels oder die Erteilung eines neuen nicht mehr von einer bestehenden Sicherung des Lebensunterhalts abhängig gemacht werden darf (vgl. VG Arnsberg, Urteil vom 21. August 2008 - AN 5 K 08.01116 -, juris; VG Hannover, Urteil vom 20. November 2001 - 3 A 3320/01 -, NVwZ-RR 2002, 195; Funke-Kaiser, a.a.O., Rn. 5; ebenso für den Fall eines Rechtsanspruchs auf Duldung: BayVGH, Urteil vom 17. Juli 1997 - 12 B 96.1165 -, NVwZ-RR 1998, 264).
  • VG Hannover, 22.07.2011 - 3 A 6111/08

    Atypischer Fall; Ermessensentscheidung; Grundsatz der Verhältnismäßigkeit;

    Die Verpflichtung aus der Erklärung endet, wenn sie - wie hier - nicht ausdrücklich befristet ist, nach Maßgabe der Auslegung im Einzelfall mit dem Ende des vorgesehenen Aufenthalts oder dann, wenn der ursprüngliche Aufenthaltszweck durch einen anderen ersetzt und dies aufenthaltsrechtlich anerkannt worden ist (BVerwG, Urt. vom 24.11.1998 - a.a.O., - Rdnr. 34; s. dazu auch VG Hannover, Urt. vom 20.11.2001 - 3 A 3320/01 -, NVwZ-RR 2002, 443 f.).
  • VG Oldenburg, 13.02.2012 - 11 A 518/11

    Haftung für den Lebensunterhalt; Lebensunterhalt

    Sie kann daher nicht mehr Grundlage eines Erstattungsanspruchs hinsichtlich solcher Mittel sein, die nach diesem Zeitpunkt aufgewendet wurden (VG Ansbach, Urteil vom 21. August 2008 - AN 5 K 08.01116 - juris Rn. 20; VG Köln, Urteil vom 12. Dezember 2008 - 5 K 3672/07 -, juris Rn. 28; VG Hannover, Urteil vom 20. November 2001 - 3 A 3320/01 -, InfAuslR 2002, 195 f.; Funke-Kaiser, GK-AufenthG, § 68 Rn. 5).
  • VG Oldenburg, 07.09.2011 - 11 A 2205/10

    Haftung für den Lebensunterhalt; Lebensunterhalt; Verpflichtungserklärung

    Sie kann daher nicht mehr Grundlage eines Erstattungsanspruchs hinsichtlich solcher Mittel sein, die nach diesem Zeitpunkt aufgewendet wurden (VG Ansbach, Urteil vom 21. August 2008 - AN 5 K 08.01116 - juris Rn. 20; VG Köln, Urteil vom 12. Dezember 2008 - 5 K 3672/07 -, juris Rn. 28; VG Hannover, Urteil vom 20. November 2001 - 3 A 3320/01 -, InfAuslR 2002, 195 f.; Funke-Kaiser, GK-AufenthG, § 68 Rn. 5).
  • VG Braunschweig, 05.03.2003 - 3 B 195/03

    Bedarfsgemeinschaft; Einsatzgemeinschaft; Kindergeld; Stiefkind;

    Im Übrigen ist fraglich, ob eine Verpflichtungserklärung nach § 84 AuslG ihre Wirksamkeit nicht dann verliert, wenn der Ausländer später hinsichtlich seiner Aufenthaltsgenehmigung in eine unbedingte Anspruchsposition, wie es bei der Antragstellerin zu 1) und deren Sohn nach der Eheschließung mit dem Antragsteller zu 3) der Fall sein dürfte, hineinwächst (vgl. VG Hannover, Urt. v. 20.11.2001 - 3 A 3320/01 -, NVwZ-RR 2002, 443 ff.).
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